Worum es geht.

„Wer bezahlt, bestimmt, welche Musik gespielt wird!“ In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Gliedstaaten aufgeteilt sind, hängen Art und Umfang der politischen Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen von ihrer Finanzausstattung und ihren Zuständigkeiten in Finanzfragen ab. Hinzu kommen Beschränkungen durch die Europäische Gesetzgebung.

  1. Heute, nach über fünfzigjähriger Geltung des Grundgesetzes von 1949, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sind die Entscheidungsebenen von Bund, Ländern und Gemeinden in hohem Maße verflochten. Das widerspricht dem Grundgedanken des Föderalismus und der kommunalen Autonomie. Viele Reformen in Verfassung und praktischer Politik haben zur Verlagerung von Aufgaben und Kompetenzen auf die zentrale Ebene geführt. Auch wurde der Bundesrat, die zweite Kammer, in der die Landesregierungen vertreten sind, immer stärker in die Gesetzgebung eingeschaltet. Die Folge ist eine Aushöhlung der Kompetenzen der Landesparlamente.

  2. Es wird deshalb heute darüber diskutiert, wie man Rechts- und Gesetzgebungsmaterien wieder entflechten und dezentralisieren kann (Subsidiaritätsprinzip). Das gilt auch für die Finanzverfassung und insbesondere den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen den Ländern.

3. Heute fallen Gesetzgebungskompetenz und Finanzverantwortung weit auseinander. Das in der Verfassung Einführung einer verbindlichen Mitfinanzierungsquote des Bundes bei von ihm verursachten Geldleistungen, etwa im
verankerte Konnexitätsprinzip - wer Sozialbereich.
eine Aufgabe verursacht und erledigt, muss sie auch bezahlen - läuft häufig weitgehend leer. Die Länder müssen immer mehr Bundesgesetze als eigene Angelegenheit vollziehen und dafür zahlen. Städte und Gemeinden werden durch Bundesgesetze Aufgaben übertragen, ohne dass der 4. Insbesondere sind es Rahmengesetze des Bundes und Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern (Hochschulbau, Wirtschaftsförderung u.a.), die den Handlungsspielraum der Länder erheblich einschränken.
Bund sich verbindlich an der (Mit-Mischfinanzierungen führen zu
)Finanzierung beteiligt. Es ist dringlich großem Verwaltungsaufwand,
notwendig, Gesetzgebungskompetenz Zeitverzögerungen und Inflexibilität.
und Finanzverantwortung wieder Die Gemeinschaftsaufgaben sollten
zusammenzuführen und die abgeschafft werden.

Federations Dreifache Sonderausgabe: Themen der Internationalen Föderalismuskonferenz 2002

  1. Finanzhilfen des Bundes verzerren den Wettbewerb der Länder. Die Finanzhilfen des Bundes zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums müssen abgeschafft werden.

  2. Ein starker Föderalismus setzt auch originäre Steuergesetzgebungskompetenz en der Länder voraus. Die Länder dürfen nicht zu Kostgängern des Bundes werden. Über Steuern mit regionalem Bezug (Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaftssteuer) sollten die Länder vollständig selbst entscheiden.

  3. Die Steuerautonomie der Länder muss auch bei der Einkommenund Körperschaftssteuer verstärkt werden. Der Finanzausgleich ist derart kompliziert, dass ihn nur noch die Fachleute durchschauen. Er ist auch ungerecht, weil er politisch und wirtschaftlich erfolgreiche Länder benachteiligt.

  4. Die Forderung nach Finanzausgleich sind Zuweisungen 9. Maßstäbe einer Reform der Steuerautonomie muss auch für ohne Zweckbindung Finanzverfassung sind die Städte und Gemeinden zweckgebundenen Mitteln Entflechtung, Konnexität, gelten. Im kommunalen vorzuziehen. Transparenz und Subsidiarität.

Verantwortung muss gestärkt, Wettbewerb erleichtert, Entscheidungen besser kontrollierbar

Hinweise

werden.

• Udo Margedant, “Grundzüge der deutschen Finanzordnung,” in

10. Notwendig ist eine Abkehr vom

Föderalismusreform: die deutsche Finanzordnung auf dem Prüfstand,

Gleichheits- und

Zukunftsforum Politik Nr. 44, hrsg. von der Konrad-Adenauer-Stiftung (St.

Umverteilungsföderalismus zum

Augustin, 2002), p. 7 – 18

Wettbewerbsföderalismus. Das

• Werner Heun, Allocation of Tasks and Regimes of Public Finance widerspricht weder derResponsibilities between the Federal and other Levels of Government, General Gleichwertigkeit der

Report, in: Eibe Riedel (Hrsg.), Aufgabenverteilung und Finanzregime im

Lebensverhältnisse im Bundesstaat

Verhältnis zwischen dem Zentralstaat und seinen Untereinheiten, Schriften der

noch dem Solidaritätsprinzip.

Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Band 195, Baden-Baden, 2001, S. 17 – 33

  • Ursula Männle, “Thesen zur Reform der Finanzverfassung,” in Zukunftsforum Politik No. 44 (Fn. 1), S. 19, 20.

  • Wolfgang Renzsch, Finanzausgleich und die Modernisierung des Bundesstaates. Perspektiven nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Friedrich-Ebert- Stiftung: Bonn, 2000), S. 1 – 18.

  • Kurt Döring, “Ein bisschen Wettbewerb” in Frankfurter Allgemeine Zeitung

v. 14. Mai 2002, S. 10

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